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Was ist Factoring?

Factoring ist der rechtlich korrekte Begriff für den Ankauf von Forderungen durch eine Person oder Gesellschaft.

Ankauf bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Forderung mit allen Rechten, Pflichten und Risiken auf den neuen Gläubiger übergeht. Der Verkäufer erhält einen vereinbarten Kaufpreis für seine Forderung. Das "Schuldverhältnis" zwischen dem Schuldner - in diesem Fall dem Patienten - und dem Zahnarzt ist damit für den jeweiligen Fall abgeschlossen.

Der Nutzen für die Praxis

Verwaltungsentlastung

Übernahme der Rechnungsverwaltung und der entsprechenden Patientenkorrespondenz, besonders im Zusammenhang mit kostenerstattenden Stellen, Erledigung des kaufmännischen Mahnwesens und, falls erforderlich, die gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung. Die freiwerdende Arbeitszeit kann hierdurch sinnvoll zur Patientenaufklärung eingesetzt werden und führt so beispielsweise zur Umsatzsteigerung bei höherwertiger Versorgung.

Liquidität

Durch den Verkauf von Forderungen wird die Praxis unabhängig von der Zahlung des Patienten, da die ZA den Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Frist auszahlt. Dies führt zu einer deutlichen Liquiditätssteigerung.

Sicherheit

Sicherheit durch die Übernahme des Risikos von Forderungsausfällen durch die ZA. Unbezahlte Rechnungen gehören damit der Vergangenheit an.

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