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GOZ - Neuigkeiten

Was liegt von der GOZneu vor? Hat GOZ-Auftauprozess begonnen? Oder stehen wir vor einem Neuschöpfungsakt?

GOZneu (GOZ 2008)

Ständig aktualisierte Mitteilungen

 

Am Mittwoch den 24.02. sollen erste Sondierungsgespräche zwischen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ von 1987) beginnen: Vorstellung der Pläne des BMG, Erwartungen der BZÄK.

Zuvor hatte es Ende Januar ein Spitzengespräch im Ministerium gegeben, auf dem der Bundesgesundheitsminister Rösler angekündigt hatte, mit der Novellierung der GOZ erneut beginnen zu wollen. Aus dem Ministerium wurde verlautbart, dass Grundlage der beabsichtigten Neuauflage eines Novellierungsentwurfs der GOZ von 1987 die Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ) sein sollte.

Diese Formulierung bedeutet keineswegs, dass die HOZ der Bundeszahnärztekammer den Novellierungsentwurf darstellen wird. Im Grunde bedeutet die Ankündigung wohl nicht mehr als eine Willensbekundung, die HOZ stets im Blick zu haben bei der Arbeit an einem eigenen Entwurf des Ministeriums: Die HOZ soll Quelle fachlicher Beratung sein, wenn die Ministerialbürokratie ihren Novellierungsentwurf formuliert. Es wird keine simple Komplettübernahme der HOZ geben.

Es kann nicht erwartet werden, dass vom BMG nunmehr wesentliche finanzielle Zugeständnisse gegenüber dem Referentenentwurf vom 22.10.2008 gemacht werden. Damals war zuletzt von garantierten 10% Zulage auf das Honorarvolumen des Novellierungsentwurfs die Rede. Danach fand die Finanzkrise statt. Und es wurde die zuständige Beamtenriege im BMG nur teilweise ausgetauscht.

Es wurde bekannt, dass insbesondere im ärztlichen Bereich von der PKV extreme Honorarsteigerungen beklagt werden (+49% im Zehnjahreszeitraum), denen man nur mit völlig neuartigen Steuerungsinstrumenten (Selektivverträgen) Herr werden könne.

Die BZÄK sieht darin den Start für permanentes Preisdumping in der privaten Zahnmedizin.

Die BZÄK beharrt auf ihrer Forderung der 100%-tigen Transformation der HOZ in eine neue GOZ. Und sie lehnt nach wie vor vehement den § 2a zur Etablierung von ?Einkaufsmodellen? ab.

Die BZÄK hat dabei die Bundesärztekammer (BÄK) an ihrer Seite. Die fürchtet nämlich zu Recht, dass die Paragraphen und Regelungen der GOZ-Novelle identisch in die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) übernommen werden.

 

Zeithorizont:

Wenn ernsthaft mit der Wiederaufnahme der Arbeit an einer GOZ-Novelle begonnen wird, erfolgt das nicht vor den Wahlen in NRW, also im Mai, denn GOZ- und GOÄ-Novelle bedeuten massiven Ärger für das Gesundheitsministerium.

Jede Verhandlungsrunde zur GOZ-Novellierung im großen Rahmen, unter Beteiligung aller Akteure, benötigt mit Vor- und Nachbereitung ca. 1,5 Monate. 3-5 Arbeitsrunden sind insbesondere bei Neustart auf der Basis der HOZ ein Minimum. Dann kommen Sommerferien. Vor Ende 2010 ist realistisch ein Referentenentwurf nicht zu erwarten.

Das weitere vor- und parlamentarische Verfahren nebst Fristen zum Inkrafttreten lassen dieses theoretisch allerfrühestens Mitte 2011 möglich erscheinen, höchstwahrscheinlich ist der erstmöglich Termin der 01.01.2012.

Auf dieses Datum werden Wetten angenommen, auf ein früheres Datum wettet niemand. Groß ist die Schar derjenigen, die ein späteres Inkrafttreten erwarten; das sind dieselben, die eine veränderte Landesregierung in NRW prophezeien: Dann wird die Zustimmung im Bundesrat zu einer weitgehenden HOZ-Übernahme völlig unwahrscheinlich.

 

Fazit für den Zahnarzt:

Wir werden uns noch mindestens 2 Jahr mit der antiquierten GOZ von 1987 herumplagen müssen. Wir müssen die unbedingt nötigen Änderungen und Anpassungen selber bewirken. Dazu gibt es eine ausgefeilte Strategie. 

 

 

 

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